“…rückständige Miete für das Gefangenenlager auf meinem Grundstück in Arnsdorf…”

Der Postverkehr in Sachsen wurde nach Kriegsende bis auf wenige Ausnahmen kaum unterbrochen. Mit der Maßgabe, das Kopfbild unkenntlich zu machen, entstanden die verschiedensten Formen der Schwärzungen, die von Spezialsammlern gesucht sind. Innerhalb von Sachsen gab es drei Gebiete, die das Einsetzen der Schwärzung und die Dauer der Verwendung unterschiedlich handhabten: Reichspostdirektion Dresden, Chemnitz und Leipzig.

Unten gezeigte Postkarte aus Sachsen nach Dresden zeigt die unterschiedlichen Handhabung der Verfügungen. Während in Chemnitz die Schwärzung zum Zeitpunkt des Postversandes noch galt, war sie in Dresden schon beendet.

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  Arnsdorf 27.6.(45) mit Nachgebühr

„…Alle nach dem 20.6. noch  mit den bisherigen Marken freigemachten Sendungen sind als nichtfreigemacht zu betrachten…“

Quelle: „Die sächsischen Schwärzungen 1945“ Bd. 1 Seite 160, Vf. OPD Dresden vom 19.6.45 – I. ehem. VerwA BDP Dresden, Soz., Nr. 41, Bl. 6

Die Nachgebühr, die sofort vom 21. Juni 1945 erhoben wurde, betrug den einfachen Portosatz (hier 6 Rpf.)

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  Rückseite

„…teile Ihnen mit, dass ich den Betrag überweise, sobald wir vom Herrn Landrat zu Dresden die rückständige Miete für das Gefangenenlager auf meinem Grundstück in Arnsdorf angewiesen wird….“

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