Auslandspost mit nachträglicher Gebühr
Ein Brief ins Ausland ist immer eine spannende Sache. Kommt der Brief gut an? Geht auch nichts verloren? Wenn dann eine Karte im Briefkasten liegt, wie unten abgebildet, ist leichte Aufregung vorprogrammiert. Was ist passiert?
Nichts Schlimmes. Das verklebte Porto auf dem abgesandten Brief stimmte nicht. Anstelle der erforderlichen 2,90 DM klebten nur 1,10 DM auf der Postsendung. Das schien allerdings so häufig vorzukommen, dass extra spezielle Karten dafür gedruckt wurden. Sie hießen: „Ergänzung der Freimachung von Briefsendungen nach dem Ausland“ Klingt fasst ein bisschen so wie das Lied von Reinhard Mey „Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars“
Â
 KÖLN BPA 5 30.1.74 Gebührenfreie Postsache
 Nachgebühr mit Blaustift über 180 Pfennig vorschriftsmäßig über die ganzeÂ
 rechte Hälfte der Postkarte niedergeschrieben.
Â

 Rückseite der Postkarte
 Information des Bahnpostamtes Köln an den Absender, welches das Porto Â
 bereits verauslagt hatte und bittet, die Gebühr nachträglich zu zahlen
Bei der Deutsche Post sind keine Hinweise mit dem Umgang von unzureichend frankierten Briefsendungen ins Ausland im Internet zu finden.
In den AGB, gültig ab Januar 2010: Brief International Österreich stand unter:
 1.6.6. Unzureichende Freimachung:
„Nicht oder unzureichende Briefsendungen in das Ausland werden dem Absender grundsätzlich zur Ergänzung der Freimachung zurückgegeben. Es steht der Post jedoch frei, auch ohne vorherige Benachrichtigung des Absenders solche Sendungen nach Ergänzung oder Nachholen der fehlenden Freimachung zu befördern und den ausgelegten Betrag zuzüglich eines Einhebungsentgelts vom Absender einzuziehen….“ Â
Weiterer Text auf der Rückseite der Karte:
„Ärger und Verdruss können Sie sich und dem Empfänger Ihrer Sendung ersparen, wenn Sie Ihre Briefsendung richtig freimachen, wofür wir Ihnen verbindlich danken. Eine Hilfe für die richtige Freimachung kann für Sie vielleicht das Postgebührenheft sein, dass die wichtigsten Postgebühren enthält. Es ist an den Postschaltern für 20 Pf zu haben. Hochachtungsvoll Ihr Postamt.“
Schlecht nur, wenn der Brief bei der Abgabe am Postschalter von dem Postbeamten falsch freigemacht, oder die falsch vorfrankierte Postsendung nicht am Schalter erkannt wurde.
Wer hat eigentlich die Postbeamten geschult?
Auslandspost Nachgebühr
Â