Das Kreuz mit dem Kreuz
Briefmarken und MĂŒnzen gehören zu den Zeitzeugen der Geschichte! MĂŒnzen bereits seit einigen Tausend Jahren, - Briefmarken seit 1840! Die jeweiligen Motive spiegeln die Um- und ZustĂ€nde der Zeit der Ausgabe wider. Das der Handel mit den “Zeitzeugen”des Dritten Reiches insbesondere in Deutschland sehr delikat sein kann davon zeugt nachfolgende Begebenheit:
Ein BriefmarkenhĂ€ndler aus MĂŒnchen muss fĂŒr die Anpreisung von Briefmarken aus der Nazizeit mit dem Hakenkreuz 1600 Euro BuĂe zahlen. Unter dieser Auflage hat das Landgericht MĂŒnchen I das Verfahren gegen den bislang unbescholtenen 64-jĂ€hrigen Kaufmann wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen am 04. Juni 2008 eingestellt. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten in erster Instanz zu 3200 Euro Geldstrafe verurteilt, der HĂ€ndler war in die Berufung gegangen.
Der Briefmarkenprofi hatte Briefmarken und Postsendungen mit dem Hakenkreuz sowohl im Schaufenster als auch auf seiner Homepage im Internet gezeigt. Die weiĂen Balken ĂŒber dem Symbol des Nationalsozialismus waren so derart schmal, dass die Hakenkreuze noch deutlich erkennbar waren. Das Gesetz erlaubt das Zeigen von Nazi-Emblemen nur zur Förderung des historischen Wissens und der zeitkritischen Auseinandersetzung. Der Kaufmann habe aus rein kommerziellem Interesse gehandelt, “die Rechtslage ist eindeutig”, so der Richter. “Seien Sie kĂŒnftig mit dem Balken nicht so sparsam, sonst wird es teuer”, riet der Richter.
Laut Staatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch habe er im Internet und in seinem Laden mit Hitler-Marken Handel betrieben, ohne die Hakenkreuze genĂŒgend unkenntlich zu machen.
Der Verurteilte sieht seine Verhaltensweise als rechtskonform. Denn selbst der verstorbene Schriftsteller Walter Kempowski hĂ€tte in seinem GeschĂ€ft gestöbert und etwas gekauft. Dies sei fĂŒr Recherchezwecke erlaubt, klĂ€rte ihn der Vorsitzende Richter Thomas Denz auf. Der Angeklagte hĂ€tte zwar versucht, mittels Balken die Hakenkreuze unkenntlich zu machen. Aber: âDie Balken waren halt zu kleinâ, sagte Denz und wies daraufhin, dass er mit den Balken in Zukunft nicht so âgeizenâ solle. Das Urteil: 1600 Euro an einen gemeinnĂŒtzigen Verein.Â
Wie war das mit den Balken: es soll sie auch in manchem Auge geben!